DSGVO: Unterschied zwischen den Versionen

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[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html Art. 15 DSGVO]
 
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[https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-So-nutzen-Sie-Ihre-Auskunftsrechte-4429886.html So nutzen Sie Ihre Auskuntsrechte (heise)]
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[https://de.wikipedia.org/wiki/Max_Schrems Max Schrems (österr. Datenschutzaktivist)]
 
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Aktuelle Version vom 25. August 2020, 08:35 Uhr

Art. 15 DSGVO

So nutzen Sie Ihre Auskuntsrechte (heise)

Max Schrems (österr. Datenschutzaktivist)


Es gibt keinen DSGVO-Konformen Einsatz von Office 365! Die Vertraglichen Vereinbarungen mit MS sind nichts wert, denn MS untersteht der US-Justiz. Der Fall kann gerne mit Huawai verglichen werden. Die Amis wissen genau wovon Sie da sprechen, denn die machen mit ihren Konzernen nichts anderes!

Stand nach DSGVO gehen hier Daten an einen Drittstaat. Das bedarf der expliziten echten freiwilligen Zustimmung des Nutzers. Diese wäre hier bei den Eltern und in ähnlicher Situation bei Arbeitnehmern einzeln einzuholen. Das Firmen Office 365 trotzdem einsetzen hat im wesentlichen damit zu tun, dass man davon ausgeht, dass schon kein AN aufmucken und seine Rechte nach DSGVO einfordern wird.

Alles steht und fällt mit der Zustimmung des Endanwenders. Stimmen die nicht zu ist Schicht im Schacht, denn das ist ihr Recht!